Steuernummer
(número de identificação fiscal - NIF). Diese ist von großer Wichtigkeit. Für jede steuerrelevante Handlung (z.B. Kauf einer Immobilie, Aufnahme einer Tätigkeit) muss eine Steuernummer in Portugal beantragt werden. Diese Steuernummer ist lebenslang gültig und bleibt über den Tod hinaus erhalten. Die Steuernummer gehört neben Personenstand und Personalausweis zu den wichtigsten Identifikationsdaten in der portugiesischen Notar- und Behördenpraxis. Während z.B. das Geburtsdatum in öffentlichen Urkunden fehlen darf, ist die Angabe der Steuernummer Pflicht. Auch eine juristische Person, etwa eine portugiesische GmbH, muss vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Identifikationsnummer beantragen, die gleichzeitig Steuernummer und Registernummer des Handelsregisters (registo comercial) ist. Der Antrag auf Erteilung einer Steuernummer wird bei einem Finanzamt (serviço de finanças) gestellt. Zuständig ist jedes Finanzamt, unabhängig vom Wohnsitz des Ant-ragstellers. Seit 1999 wird die Steuernummer in Portugal an natürliche Personen mittels eines Computerprogramms vergeben. Die Ausgabe eines Steuerausweises in Form einer Scheckkarte wurde weitgehend eingestellt, da die neuen Personalausweise in Portugal (cartão de cidadão) die Steuernummer enthält. Wie anfangs erwähnt, benötigt jeder, der in Portugal beruflich tätig wird oder potentiell steuerpflichtig ist, eine nationale Steuernummer. Dies betrifft somit auch Personen, die regulär im Ausland leben und somit nicht in Portugal ansässig sind.
Unter welchen Bedingungen man als natürliche Person in Portugal ansässig gilt, können Sie bei den Ausführungen zu der Einkommenssteuer erfahren.
Die Steuernummer des nicht in Portugal Ansässigen unterscheidet sich zwar nicht von derjenigen eines „Residenten“. Jedoch muss der „Nichtresident“ einen steuerlichen Vertreter (representante fiscal). bestellen.