Einkommensteuer
Einführung
Die Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – IRS) wird von natürlichen Personen gezahlt. Hierzu zählt auch der Einzelunternehmer, der unter einer Firma ein Gewerbe im eigenen Namen betreibt. Sie ist im Einkommensteuergesetz (Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares – CRS) geregelt. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland ist anwendbar.
Auch in Portugal kann eine Einkommensteuererklärung noch nicht auf einem Bierdeckel gemacht werden. Es sind viele Besonderheiten zu beachten. Gute Beratung ist wichtig! Durch die Einschaltung eines Experten zum Steuerrecht kann viel Geld eingespart werden. Zu beachten ist jedoch, dass es anders als in Deutschland nicht den eigenen Beruf des Steuerberaters gibt. Vielmehr werden Steuererklärungen und Widersprüche gegen Steuerbescheide in der Praxis von Buchhaltern (técnicos oficiais de contas) und Rechtsanwälten (advogados) veranlasst.
Steuerpflichtige Personen
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Portugal müssen dort ihr gesamtes Welteinkommen versteuern. Der gewöhnliche Aufenthalt wird tatsächlich bemessen. Auf die Aufenthaltsgenehmigung kommt es nicht an. Ansonsten muss das in Portugal erzielte Einkommen versteuert werden. Nach noch geltendem portugiesischem Recht müssen nicht in Portugal ansässige Personen zur Erklärung der Steuer einen Steuervertreter bestellen. Diese Regelung ist jedoch sehr umstritten.
Als in Portugal ansässig gilt:
- Wer sich länger als 183 Tage in Portugal aufhält
- Wer sich weniger als 183 Tage in Portugal aufhält, aber zum 31. Dezember über eine Wohnung verfügt, die vermuten lässt, dass die Person ihren Aufenthalt in Portugal aufnehmen wird
- Die übrigen Familienmitglieder, wenn ein Familienvorstand in Portugal ansässig ist; es sei denn diese waren weniger als 183 Tage in Portugal und weisen nach, dass die überwiegende wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland stattgefunden hat
- …
Familiäre Haushalte werden gemeinsam bei der Steuer veranlagt. Dazu zählen z.B. Ehegatten, solange sie nicht offiziell getrennt leben und die von ihnen abhängigen Kinder. Steuerschuldner ist der Familienvorstand. Das sind bei einem Ehepaar die beiden Ehegatten gemeinsam. Die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten ist Pflicht. Abhängige Kinder können gegebenenfalls eine Einzelveranlagung beantragen. Interessant ist, dass in Portugal auch Menschen, die seit mehr als zwei Jahren in einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft (união de facto) oder einer wirtschaftlichen Gemeinschaft (economía comum) zusammenleben auf Antrag gemeinsam veranlagt werden können.
Zahlung der Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird jeweils für ein Kalenderjahr veranlagt. Sie hat jährlich über die im Vorjahr erzielten Einkünfte und andere für die steuerliche Beurteilung relevante Faktoren zu erfolgen. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestehtgrundsätzlichfür diejenigen, die nur ein Einkommen haben, das vollständig Abgeltungssteuersätzen (taxas liberatórias) unterliegt. Diese Einkünfte werden nicht im Rahmen der Gesamtveranlagung erfasst, sondern vorab endgültig zu einem festen Steuersatz einzeln versteuert. Sie finden häufig für im Ausland ansässige Personen Anwendung finden. Eine weitere Ausnahme gilt für diejenigen, die nur eine Rente einer gesetzlich festgelegten Höhe beziehen.
Die Steuererklärung in Papierform hat, soweit nur Einkünfte der Kategorien A und H vorliegen, im März zu erfolgen. In den restlichen Fällen muss sie im April abgegeben werden. Bei einer Abgabe in elektronischer Form hat sie, falls nur Einkünfte der Kategorien A und H vorliegen im April, ansonsten im Mai zu erfolgen. Auch muss regelmäßig binnen 30 Tagen angegeben werden, wenn ein die erklärte Einkommenssituation veränderndes oder ein für vergangene Jahre die Erklärungspflicht begründendes Ereignis eintritt.
Bei einer Reihe von Einkunftsarten erfolgt die Begleichung der Steuerschuld bereits vorweggenommen. Bei der Quellenbesteuerung (retenção na fonte) wird die Steuer von der Person, die dem Steuerpflichtigen die Einkünfte schuldet, einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt wird. Diese Art der Besteuerung findet Anwendung bei Abgeltungssteuersätzen (vgl. oben) oder bei bestimmten Einkünften der Kategorien A und H. Im Fall der Anwendung eines Abgeltungssteuersatzes gilt die Steuer als endgültig beglichen. Ansonsten ist sie als Vorauszahlung anzusehen. Bestimmte andere Einkünfte werden nicht in die Gesamtveranlagung eingezogen, sondern getrennt besteuert. Hierbei handelt es sich um autonome Steuersätze (taxas de tributação autónomás). Die Erhebung hat jedoch im Gegensatz den Abgeltungssteuersätzen keine endgültige Wirkung. Einkünfte der Kategorie B (vgl. unten bei Einkunftsarten) sind dreimal jährlich als Vorauszahlung (pagamento por conta) zu leisten. Die Höhe bestimmt hat das Finanzamt anhand der Kennzahlen des Vorjahres.
Einkunftsarten
Die Einkommenssteuer wird in sechs verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
Die nicht selbstständige Arbeit umfasst:
- Individualarbeitsverträge oder rechtlich gleichgestellte Verträge
- Dienstverträge oder Verträge identischer Natur unter der Autorität und Weisung eines Dienstherrn
- Ausübung einer öffentlichen Funktion, eines öffentlichen Dienstes oder eines öffentlichen Amtes
- Einkünfte in Vorruhestand u.ä.; unabhängig davon, ob eine Pflicht zum Arbeiten besteht
Dies umfasst u.a. auch Gratifikationen, Kommissionen, Beteiligungen oder die Zahlung von Bußgeldern. Das gilt unabhängig davon, ob die Vergütung einmalig oder periodisch, fix oder variabel bzw. vertraglich vereinbart oder nicht, gezahlt wird.
Als Einkünfte aus abhängiger Arbeit werden auch zahlreiche andere Leistungen betrachtet:
- Vergütung von Mitgliedern satzungsmäßiger Organe von juristischen Personen oder vergleichbaren Unternehmen mit Ausnahme der Buchprüfer
- Geldwerte Vorteile neben der Hauptvergütung, wie Familienzuschläge einer gewissen Höhe, Essensbeihilfen (anteilig) oder die Überlassung eines Firmenwagens zur privater Nutzung
- Mankogelder, soweit sie 5 % des vereinbarten Monatslohnes überschreiten
- Abfindungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- usw.
- Kategorie B. Einkünfte aus unternehmerischer und selbständiger Tätigkeit
Hiervon werden u.a. umfasst
- Einkünfte aus gewerblicher, industrieller, landwirtschaftlicher, fortwirtschaftlicher oder viehwirtschaftlicher Tätigkeit
- Unabhängige Dienstverträge, einschließlich solcher mit wissenschaftlichem, künstlerischem oder technischem Charakter
Als Einkünfte dieser Kategorie gelten auch:
- Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapital oder der Veräußerung von Anlagevermögen, die der unternehmerischen oder selbständigen Tätigkeit zuzurechnen sind
- Gewisse Subventionen und Beihilfen
- usw.
Zu beachten ist, dass bei bestimmten Gesellschaften, die Steuer nach dem Körperschaftssteuergesetz berechnet wird und anschließend anteilig auf die Gesellschafter aufgeteilt wird. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei den Ausführungen zur Körperschaftsteuer.
Die Einkünfte werden auf Basis der Buchführung ermittelt oder aufgrund des Status zur vereinfachten Ermittlung (regime simplificado) ermittelt. Letzterer ist einschlägig, wenn sich die Bruttoeinkünfte der Kategorie in der vergangenen Steuerperiode auf maximal 150.000 € belaufen. Dann erfolgen pauschale Abzüge, die sich nach dem Bereich der wirtschaftlichen Betätigung richten sollen und mittels Multiplikation der Einkünfte mit von dem Finanzministerium festgelegten Kennzahlen erfolgen sollen. Ersatzweise sind bis zur Festlegung der Werte folgende Zahlen einschlägig:
- 0,20 für Verkaufserlöse von Waren und Produkten, Einkünfte aus Hotelgewerbe oder ähnlichem, Gast- und Schankwirtschaft …
- 0,70 für sonstige Einkünfte der Kategorie B
Es kann aber freiwillig eine Veranlagung nach Buchführung beantragt werden entweder mit Anmeldung der Tätigkeit oder bis zum 31. März des Jahres, in dem man die Veranlagung zu wechseln gedenkt. An diese Wahl ist man drei Jahre lang gebunden. Für die Ermittlung auf Basis der Buchführung wird durch das Gesetz überwiegend auf die Regelungen zur Körperschaftsteuer verwiesen. Doch müssen wichtige Einschränkungen beachtet werden.
- Kategorie E. Einkünfte aus Kapitalvermögen
Darunter versteht das Gesetz die Früchte oder anderen wirtschaftlichen Vorteile aus dem Kapitalvermögen, unabhängig von ihrer Natur oder Bezeichnung. Das Gesetz listet diese Einkünfte beispielhaft auf. Dazu gehören u.a. die Zinsen aus Darlehensverträgen.
- Kategorie F. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Diese Einkünfte gelten als in Portugal erzielt, wenn sich die Immobilie in Portugal befindet.
- Kategorie G. Vermögenszuwächse
Diese Kategorie umfasst u.a., soweit keine andere Kategorie einschlägig ist:
- Veräußerungsgewinn (mais valias): Dieser wird z.B. bei dem Verkauf dinglicher Rechte an einer Immobilie oder bei der entgeltlichen Veräußerung von Gesellschaftsanteilen erzielt. Die Gewinne von Aktien, die länger als 12 Monate gehalten werden, bzw. von Obligationen oder anderen Anleihen sind hingegen von der Steuer ausgenommen. Weitere Informationen zum Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Immobilien erhalten Sie auf unserer Partnerseite zum portugiesischen Immobilienrecht.
- Bestimmte Schadensersatzleistungen
- Vermögensmehrungen, deren Herkunft nicht belegt ist und die durch eine indirekte Steuerschätzung bestimmt wurden
- Kategorie H. Pensionen
Es wird nicht nach der Art der Zahlung unterschieden. Die Einkünfte gelten als in Portugal erzielt, wenn der Leistungsträger dort ansässig ist, oder dort seinen Sitz, seine Geschäftsführung oder eine Niederlassung hat, der die Zahlung zugeordnet werden kann.
Berechnung der Steuer
Die Einkünfte aus den verschiedenen Kategorien müssen zur Berechnung der Einkommensteuer addiert werden. Nicht berücksichtigt werden Einkünfte, für die ein Abgeltungssteuersatz oder ein autonomer Steuersatz gilt (vgl. oben Zahlung der Einkommensteuer). Abschließend sind allgemeine und spezielle (d.h. die einzelnen Kategorien betreffende) Abzüge zu berücksichtigen. So können die Einkünfte aus Kategorie A um 72 % des zwölffachen monatlichen Mindestlohns verringert werden Übersteigen die monatlichen Pflichtbeträge zur Sozialversicherung oder ergänzenden gesetzlichen Krankenversicherung diesen Wert, so erhöht sich der Abzug entsprechend. Im Rahmen der Kategorie F können die nachweislichen Ausgaben für Instandsetzung, Instandhaltung und die Grundsteuer, soweit sie das vermietete Objekt betrifft, von der Steuer abgezogen werden. Die Abzugsmöglichkeiten sind vielfältig. Auch können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Verluste vorgetragen werden, welche die zu zahlende Steuer vermindern. Der sich anschließend ergebende Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer
Bei Ehegatten wird das Einkommen zur Ermittlung der zu zahlenden Steuerdurch zwei dividiert. Der sich dann ergebende Steuersatz ist einschlägig. Der Betrag, der sich bei Anwendung des einschlägigen Steuersatzes ergibt, wird dann anschließend mit zwei multipliziert, um die einschlägige Steuer zu ermitteln. Anschließend können in Portugal ansässige Steuerpflichtige noch weitere Abzüge geltend machen.Durch die Vielzahl der vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten ergibt sich ein großes Potential, dass Sie ausnutzen sollten. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!
Dies sind die aktuellen Steuertarife für das Jahr 2010:
