Grundsteuer auf portugiesische Immobilien

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Der Eigentümer einer Immobilie ist verpflichtet, jährlich Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis, kurz: IMI) zu zahlen. Entscheidend ist, wer am 31.12. des jeweiligen Steuerjahres Eigentümer der Immobilie ist. Wird die Immobilie nicht durch den Eigentümer genutzt, sondern z.B. durch den Nießbrauchberechtigten, ist dieser Steuerschuldner.

Grundlage für die Berechnung der Höhe der Grundsteuer ist der Einheitswert des Anwesens. Der Einheitswert geht aus dem sog. Steuerregisterauszug (Caderneta Predial) hervor, der darüber hinaus Daten zur Lage, Größe und Bebauung der Immobilie enthält. Bei ländlichen Anwesen beträgt die Grundsteuer 0,8 % des Einheitswertes. Bei städtischen Grundstücken beträgt die Grundsteuer zwischen 0,3-0,5 % des Einheitswertes. Da es sich bei der Grundsteuer um eine Gemeindesteuer handelt, legt die Gemeinde selbst für ihr Gemeindegebiet den anzuwendenden Steuersatz innerhalb der genannten gesetzlichen Vorgaben fest. Ist eine Offshore-Gesellschaft der schwarzen Liste Steuerschuldnerin, gilt ein einheitlicher Steuersatz von 7,5 %. Die Grundsteuer für das zurückliegende Jahr wird im April des Folgejahres fällig. Beträgt die Grundsteuer mehr als 250 €, wird die Steuer in zwei Raten fällig; beträgt sie mehr als 500 €, wird die Steuer in drei Raten bezahlt.

Hier können Sie sich nach Bezirken geordnet über die Steuersätze der einzelnen Gemeinden informieren:

Festland

Azoren

  •  Angra Do Heroísmo (PDF)

Madeira

Für Offshore-Gesellschaften gilt, unabhängig von der Art der Immobilie, ein einheitlicher Steuersatz von 1 %.

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Seit 2013 wurden die Fälle, in denen eine befristete Steuerbefreiung beantragt konnte, stark reduziert.

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Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Internetseiten zum portugiesischen Immobilienrecht.